Pflegebedürftige
+ 3,90 € Anfahrtspauschale
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse – kein Aufwand für Sie.
- Pflegegrad 1–5
- Entlastungsbetrag: 131 € / Monat
- Abtretungserklärung genügt
Kein Kleingedrucktes, keine versteckten Kosten. Wir bieten Ihnen klare und faire Preise für erstklassige Dienstleistungen – zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Die geleisteten Stunden werden jeweils am Monatsende in Rechnung gestellt. Absagen können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen.
+ 3,90 € Anfahrtspauschale
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse – kein Aufwand für Sie.
+ 5,95 € Anfahrtspauschale
Nach § 35a EStG erstattet das Finanzamt 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind für Privathaushalte steuerlich begünstigt. Wenn Sie Einkommensteuer zahlen, erstattet Ihnen das Finanzamt 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt im Rahmen Ihrer Steuererklärung.
Einfache Voraussetzungen
Rechenbeispiel pro Stunde
Wir beraten Sie gerne persönlich und finden die passende Unterstützung für Ihren Haushalt.